Hallenordnung des Oppumer TC 1978 e.V. (OTC)

Diese Hallenordnung regelt die Nutzung der Tennishalle des OTC und deren angeschlossen Räumlichkeiten. Sie ist für alle Nutzer der Halle bindend und einzuhalten.

1. Spielberechtigung

Die Halle darf ausschließlich von spielberechtigten Personen für die Zeit der Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr benutzt werden. Die Spielberechtigung wird nur durch Buchen eines Abos oder von Einzelstunden vor Spielbeginn erlangt. Es gilt die jeweils aktuelle, im Internet veröffentlichte Preisliste. Kinder bis 14 Jahren dürfen nur in Anwesenheit eines beaufsichtigenden Erwachsenen spielen.

2. Vertragsabschluss / Buchungen von Abos und Einzelstunden

Über die Buchung eines Abos für die vereinbarte Saison wird ein Vertrag geschlossen, der sich automatisch auf die nachfolgende Spielzeit verlängert, sofern er nicht bis zum 31. April des laufenden Jahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Entrichtung des Abo-Entgeltes ist zu Beginn der Saison fällig und wird gemäß Abbuchungsermächtigung vom Bankkonto des Spielers eingezogen.

Buchungen von Einzelstunden erfolgen auf den Namen des Buchenden über das Online-Buchungssystem mit Link auf unserer Homepage oder über den direkten LINK https://oppumer-tc.tennisplatz.info . Sofern dem Eintrag seitens des OTC nicht widersprochen wird, sind die Buchungen verbindlich und kostenpflichtig, unabhängig ob gespielt wird.

Stornierung von Einzelstunden sind bis zu 36 Stunden vor dem Termin möglich.

Als Zahlungsmöglichkeiten stehen neben dem erteilen eines SEPA-Mandates auch PayPal zur Verfügung, damit kann man auf sein eigenes Konto ein Guthaben einzahlen und damit individuell seine Plätze buchen.

3. Nutzungsbedingungen der Halle / Verhaltensregeln

Die Spielzeit beträgt volle Stunden.

Vor Ablauf der gebuchten Stunde(n) ist der bespielte Platz gemäß der in der Halle aushängenden Pflegeanleitung abzuziehen. Eine Pflicht, die Linien kehren, besteht nicht. Beginnen sie hiermit so rechtzeitig, dass der nachfolgende Spieler/in sein Spiel pünktlich beginnen kann.

Die Tennishalle darf nur mit Sandplatz-Tennisschuhen betreten werden. Mit Tennisschuhen ist das Betreten des Clubhauses (Umkleiden, Toiletten etc.) nicht erlaubt.

Jeder Spieler/in ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Tennisspieler/innen des Nachbarplatzes nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft nicht nur die Geräuschentwicklung.

Es besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu werfen. Essen und Trinken ist in der Halle nicht erlaubt mit Ausnahme von Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel.

Generell ist auf die Sauberkeit von Halle, Umkleideräume, Duschen und sonstigen Räumlichkeiten zu achten. Sämtliche Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und absolut pfleglich zu behandeln. Fenster in den Umkleiden sind bei Verlassen zu schließen.

4. Zutritt zur Halle

Der Zutritt zur Halle, zum Clubgelände und zu den sanitären Anlagen ist mit einer App (EVVA AirKey) auf dem persönlichen Smartphone möglich. In Ausnahmefällen kann auch ein Transponder für 20€ gekauft werden. Um die Zugangsberechtigungen zu erhalten, müssen Sie eine Anfrage stellen an: schliessanlage@oppumer-tc.de.
Folgende Daten benötigen wir dann von Ihnen: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer mobil, gewünschtes Zugangsmedium (Smartphone oder Transponder). Weitere Hinweise zur Nutzung der EVVA AirKey-Schließanlage finden Sie in unserem Leitfaden (Leitfaden AirKey-Schließsystem).

Beim Verlassen der Halle haben die letzten Spieler unabhängig von der Tageszeit dafür zu sorgen, dass die Lichter ausgeschaltet sind und die Halle abgeschlossen wird. Das Eingangstor zum Clubgelände, sowie das Clubhaus (Umkleiden, Toiletten) ist bei Nichtanwesenheit der Gastronomie immer verschlossen zu halten.

5. Hausrecht

Den Anweisungen von bevollmächtigten Vertretern des Oppumer TC ist Folge zu leisten. Der Oppumer TC behält sich in Ausnahmefällen (z.B. Reparaturen, Veranstaltungen) vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. Ersatzspielzeiten zur Verfügung zu stellen. Zuwiderhandlungen gegen diese Tennishallenordnung können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages darstellen ohne Rückvergütung vorausbezahlter Entgelte. Unbeschadet hiervon bleiben Schadensersatzansprüche bei verursachten Beschädigungen von Vereinsvermögen und Verunreinigungen.

6. Videoüberwachung

Die Tennisanlage wird durch Videokameras auf den beiden Hallenplätzen, sowie im Außenbereich überwacht. Die Daten werden ausschließlich zum Schutz vor Vandalismus, sowie missbräuchliche und unberechtigter Nutzung der clubeigenen Anlagen ausgewertet. Mit der Buchung der Halle und dem Betreten der Clubanlagen stimmen die Nutzer der Videoaufzeichnung zu.

7. Haftung

Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Oppumer TC, Halle und Einrichtungen in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der Oppumer TC haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzern beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Tennishalle einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden. Ebenfalls haftet er nicht für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen.

Der Nutzer haftet für alle von ihm, seinen Mitspielern und Gästen verursachten Schäden. Schäden und Verunreinigungen sind dem Oppumer TC unverzüglich zu melden.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.

 

Krefeld-Oppum, März 2023

DER VORSTAND DES OPPUMER TC 1978 E.V.