Die Landesregierung hat die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst.

Mit der Änderung der Verordnung gibt es ab 28. Dezember 2021 eine 2Gplus-Regelung für den Freizeitbereich, die auch Auswirkungen auf den Indoor-Sportbereich und damit das Tennisspiel in der Halle hat.

„2Gplus“ bei der Sportausübung in Innenräumen
Bei der Sportausübung in Innenräumen – also auch in Tennishallen – müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.