Die Interessengemeinschaft der Tennisverbände NRW hat die Regelungen der seit 15. Mai 2021 in Kraft befindlichen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

in Form einer Tabelle (unten zum Download) auf den Tennissport heruntergebrochen.

 

Grundlage der Interpretation der Vorschriften waren dabei die Auslegungen und Ausführungen des Landessportbunds NRW, der sich in diesen Fragen im Namen der Sportverbände

im Austausch mit der für die Regelungen im Bereich Sport zuständigen Staatskanzlei befindet.

Uebersicht_Regelungen_fuer_Tennissport_ab_15.05.2021